Hochwasser in Bayern

Wichtige Informationen und Kollegenhilfe für betroffene Unternehmen

Zahlreiche Betriebe in Bayern sind direkt oder indirekt vom Hochwasser betroffen. Die Folgen des Hochwassers sind dramatisch. Wir haben aktuelle Informationen im Zusammenhang mit der Hochwasserkatastrophe zusammengestellt.

Bayerische Soforthilfen für Hochwasserbetroffene

Das bayerische Kabinett hat ein Hochwasser-Soforthilfe-Paket für Unternehmen, die von der jüngsten Flutkatastrophe betroffen sind, beschlossen. Ministerpräsident Markus Söder betont, dass diese Hilfe schnell und unbürokratisch bereitgestellt werden soll, um den betroffenen Unternehmen so rasch wie möglich Unterstützung zu bieten.

Dieses Programm steht nicht nur Unternehmen, sondern auch Angehörigen freier Berufe sowie Betrieben der Land- und Forstwirtschaft zur Verfügung. Angesichts der bereits sichtbaren Schäden stellt der Freistaat Bayern einen finanziellen Rahmen von bis zu 100 Millionen Euro bereit, um die akute Notlage zu lindern und die entstandenen Schäden zu beseitigen.

Sollte dieser Rahmen nicht ausreichen, wurde seitens der Regierung bereits zusätzliche Unterstützung in Aussicht gestellt, um die wirtschaftliche Stabilität und den Wiederaufbau der betroffenen Regionen nachhaltig zu sichern.

Wir rufen alle betroffenen Unternehmen auf, sich umgehend zu informieren und die angebotenen Hilfen in Anspruch zu nehmen.

Eckpunkte der Hochwasserhilfe:

  • Betroffenen gewerblichen Unternehmen, Angehörigen freier Berufe und gewerblichen Träger wirtschaftsnaher Infrastruktur mit bis zu 500 Mitarbeitern wird eine Soforthilfe zwischen 5.000 bis 200.000 EUR je Unternehmen gewährt.
  • Erstattet werden unmittelbar durch das Hochwasser verursachte Schäden an Betriebsstätten und Infrastrukturen.
  • Bei nicht versicherten Schäden wird die Soforthilfe in Höhe bis zu 50% der erstattungsfähigen Ausgaben, bei versicherbaren und bei versicherten Schäden von bis zu 25% der erstattungsfähigen Ausgaben gewährt.
  • Die Auszahlung erfolgt auf Antrag durch die zuständige Bezirksregierung. Bereits am 4. Juni 2024 werden die Fördermittel an die Bezirksregierungen überwiesen.
  • Unternehmen, die durch die genannten Ereignisse in eine existenzielle Notlage gekommen sind, stehen bei drohender Existenzgefährdung Zuschüsse aus dem Härtefonds zur Verfügung. Die Hilfeleistungen belaufen sich je nach finanzieller Leistungskraft der Geschädigten dabei auf bis zu max. 100%
  • Neben den Soforthilfen wurden beim Bund steuerliche Maßnahmen beantragt und bereits in Aussicht gestellt.

Unternehmen und Angehörige Freier Beruf können ihre Anträge bei dem jeweils zuständigen Regierungsbezirk stellen. Die dafür notwendigen Voraussetzungen werden derzeit geschaffen. Weitere Informationen:

Link zur Pressemeldung der Bayerischen Staatsregierung. 

Arbeitsrechtliche Aspekte bei der Freistellung von freiwilligen Helfern

Freiwillige Helfer und Einsatzkräfte wie Feuerwehrleute, Rettungsdienste und Katastrophenschutz, einschließlich des Technischen Hilfswerks (THW), spielen eine entscheidende Rolle im Bevölkerungsschutz. Bei Einsätzen kann es notwendig sein, dass sie von ihrer beruflichen Tätigkeit freigestellt werden.

Gesetzliche Grundlage

Die Freistellung von Einsatzkräften ist durch verschiedene gesetzliche Regelungen abgesichert, um sicherzustellen, dass ihre Teilnahme an Einsätzen nicht zu Nachteilen im Arbeitsverhältnis führt. Zu den relevanten gesetzlichen Bestimmungen gehören das Bayerische Feuerwehrgesetz (BayFwG), das Gesetz über den Katastrophenschutz (BayKSG) sowie das THW-Gesetz.

Diese Gesetze verpflichten Arbeitgeber zur Freistellung von Einsatzkräften und regeln die Bedingungen für die Fortzahlung des Gehalts und die Rückerstattung dieser Kosten durch die zuständigen Behörden.

Anspruch auf Freistellung

Einsatzkräfte haben Anspruch auf Freistellung, wenn:

  • Sie in einer anerkannten Hilfsorganisation aktiv sind (z. B. Feuerwehr, Rettungsdienste, THW)
  • Der Einsatz von der zuständigen Behörde angeordnet wurde
  • Es sich um einen Katastrophenfall oder eine außergewöhnliche Notsituation handelt

Gehaltsfortzahlung

Während der Freistellung besteht in der Regel Anspruch auf Fortzahlung des Gehalts. Private Arbeitgeber können die Entgeltfortzahlung bei der zuständigen Behörde geltend machen.

Rechte und Pflichten der Arbeitgeber

  • Freistellungspflicht: Arbeitgeber müssen ihre Mitarbeiter freistellen, wenn ein entsprechender Einsatz ansteht. Die Freistellung ist gesetzlich vorgeschrieben und kann bei Verweigerung rechtliche Konsequenzen für den Arbeitgeber haben.
  • Information: Der Arbeitgeber ist über den Einsatz zu informieren, einschließlich Dauer und Art des Einsatzes. Diese Information sollte so früh wie möglich erfolgen.
  • Entgeltfortzahlung: Arbeitgeber zahlen das Gehalt weiter und können eine Erstattung beantragen. Der Antrag auf Erstattung muss bei der zuständigen Behörde gestellt werden.

Rückkehr an den Arbeitsplatz

Nach dem Einsatz haben die Einsatzkräfte das Recht, an ihren Arbeitsplatz zurückzukehren, ohne dass ihnen Nachteile entstehen. Dies umfasst den Schutz vor Kündigungen und Veränderungen der Arbeitsbedingungen. Weitere Details und Unterstützung erhalten Sie auf den Webseiten der IHK München:

Informationen zur Beitragszahlung zur Sozialversicherung und zum Kurzarbeitergeld für betroffene Unternehmen

Der GKV-Spitzenverband hat Informationen zur Unterstützung aus beitragsrechtlicher Sicht veröffentlicht. Alles Wichtige zur Beitragszahlung zu Sozialversicherung und Kurzarbeitergeld haben wir für unsere Mitgliedsunternehmen hier zusammengefasst.
Erste Weisung der Regionaldirektion Bayern: Mit Blick auf die Hochwasserschäden und das zu erwartende Kurzarbeitergeld hat die Regionaldirektion Bayern sich in einer ersten Weisung zu den geltenden Regelungen positioniert. Hier stellen wir Ihnen die Zusammenfassung der vbw zum Download bereit.

Kollegenhilfe Hochwasser in Bayern

Können Sie aufgrund des Hochwassers nicht produzieren und benötigen Kollegenhilfe über das Verbandsnetzwerk? Wir unterstützen Sie gerne bei der Suche nach dem passenden Unternehmen. Melden Sie sich dazu gerne bei unserem Kollegen Jens Meyer.

VDMB dankt allen Einsatzkräften und Helfern

Angesichts der Hochwasserlage in Bayern würdigt der VDMB die enorme Hilfsbereitschaft und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Bayern. Ein herzliches Dankeschön an alle Einsatzkräfte von Technischem Hilfswerks, den Feuerwehren, der Wasserwacht, der Bundeswehr, dem Bayerischen Roten Kreuz und allen Freiwilligen und Helfern vor Ort.

Ihr Ansprechpartner
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Jens Meyer
Geschäftsführer