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Nachhaltigkeitsberichterstattung
Anwendungszeitpunkte der EU-Regeln zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette (CS3D) werden verschoben
TF 07/2025 + SP 12/2025
Für den Großteil der CSRD-berichtspflichtigen Unternehmen setzt die Berichtspflicht erst zwei Jahre später ein als ursprünglich vorgesehen. Damit einher geht auch eine zweijährige Verschiebung der Pflicht zur Taxonomieberichterstattung. Die CS3D-Sorgfaltspflichten greifen für die Kategorie der größten Unternehmen ein Jahr später.
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Ansprechpartner

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Fachanwältin für Arbeitsrecht
Leiterin Recht und Sozialpolitik
Leiterin der Geschäftsstelle Nürnberg
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Berater Management & Controlling /
Nachhaltigkeit & Umwelt
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Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Stv. Leiter Geschäftsstelle Nürnberg
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)

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