Sozialpolitik
Bekanntmachung der Pfändungsfreigrenzen 2023
SP 16/2023
Die unpfändbaren Beträge für Arbeitseinkommen werden zum 1. Juli 2023 angehoben. Die neuen Beträge wurden im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
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Ansprechpartner
Yvonne Fuchs
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Leiterin Recht und Sozialpolitik
Leiterin der Geschäftsstelle Nürnberg
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