Hinweisgeberschutz
Sozialpolitik
Hinweisgeberschutzgesetz – Ablauf der Übergangsfristen
SP 47/2023
Bis zum 17. Dezember 2023 müssen alle Unternehmen ab 50 Beschäftigten interne Meldestellen für Rechtsverstöße nach dem Hinweisgeberschutzgesetz einrichten. Der bvdm informiert in einem Merkblatt über die Anforderungen.
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Ansprechpartner
Yvonne Fuchs
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Leiterin Recht und Sozialpolitik
Leiterin der Geschäftsstelle Nürnberg
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Leiterin Recht und Sozialpolitik
Leiterin der Geschäftsstelle Nürnberg
Marcus Jülicher
Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Stv. Leiter Geschäftsstelle Nürnberg
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Stv. Leiter Geschäftsstelle Nürnberg
Bastian Elflein, LL.M.
Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)
Berit Weide-Schörghuber
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)