Sozialpolitik

Krankschreibung per Telefon – Neuregelung ab 7. Dezember 2023

SP 48/2023

Die bestehende Möglichkeit zur Krankschreibung per Videosprechstunde wird dauerhaft um die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit nach rein telefonischer Anamnese für maximal fünf Tage ergänzt.

Ansprechpartner

Portraitbild von  Yvonne Fuchs
Yvonne Fuchs
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Leiterin Recht und Sozialpolitik
Leiterin der Geschäftsstelle Nürnberg