Sozialpolitik
Krankschreibung per Telefon – Neuregelung ab 7. Dezember 2023
SP 48/2023
Die bestehende Möglichkeit zur Krankschreibung per Videosprechstunde wird dauerhaft um die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit nach rein telefonischer Anamnese für maximal fünf Tage ergänzt.
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Ansprechpartner
Yvonne Fuchs
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Leiterin Recht und Sozialpolitik
Leiterin der Geschäftsstelle Nürnberg
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