Arbeitsrecht
Kurzarbeit
Kurzarbeitergeld und Hochwasser: Erste Weisung der Regionaldirektion Bayern
Da aufgrund der Hochwasserschäden mit einer erhöhten Nachfrage der Regelungen zu Kurzarbeitergeld (KuG) bei einem unabwendbaren Ereignissen zu rechnen ist, hat die Regionaldirektion Bayern in einer ersten Weisung die geltenden Regelungen zusammengefasst. Die Weisung wird anlassbezogen fortgeschrieben, sofern Sachverhalte oder Regelungstatbestände konkretisiert bzw. ergänzt werden müssen. Wir halten Sie dahingehend auf dem Laufenden.
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Ansprechpartner
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Bastian Elflein, LL.M.
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Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)