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Sorgfaltspflichten in der Lieferkette – Absenkung des Schwellenwerts zum 1. Januar 2024

SP 51/2023, T+F 36/2023

Ab 1. Januar 2024 sinkt der Schwellenwert für die Anwendung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes von 3.000 auf 1.000 Arbeitnehmer. Zulieferer dieser Unternehmen müssen sich daher auf entsprechende Anfragen einstellen. Das BAFA und die Verbände Druck und Medien unterstützen bei der Umsetzung.

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Yvonne Fuchs
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