Umwelt und Nachhaltigkeit

Blauer Engel: Positivlisten für Druckfarben und Papiere

Um die Recherche bei der Antragstellung mit dem Umweltzeichen Blauer Engel DE-UZ 195 „Druckerzeugnisse“ für Druckereien zu vereinfachen, hat die RAL gGmbH als zuständige Prüfinstanz nun zwei Positivlisten – für Druckfarben und Papiere – veröffentlicht. Damit entfällt der bisher entstandener Aufwand für die Recherche und Nachweisführung nach zulässigen Druckfarben und Bedruckstoffen.

I. Positivliste für Druckfarben

Für die Antragstellung einer Druckerei sind viele Anforderungen an die Druckfarbe gestellt, die seitens des Farbherstellers bestätigt werden müssen. Die nun veröffentlichte Positivliste enthält Druckfarben der DE-UZ 195, Ausgabe 2021, die PFAS-frei sind und auch über den 30.06.2023 hinaus verwendet werden dürfen, da sie die bis dahin gewährte Ausnahmen nachweislich erfüllen. Eine Druckerei, die eine der gelisteten Druckfarben einsetzt, nennt bei der Antragstellung die entsprechende Farbe und braucht die folgenden Unterlagen nicht erneut einreichen:

  1. Anlage 4

  2. Deinkingnachweis nach Ingede 11 (sofern die Parameter hinsichtlich Grammatur und Farbbelegung identisch sind)

  3. Prüfberichte zu PAK, PFAS und Azofarbstoffe

II. Positivliste für Druck- und Büropapiere

Für die Antragstellung in der DE-UZ 195, Ausgabe 2021, ist laut Punkt 3.3 der Vergabekriterien unter anderem die Angabe der Registrierungsnummer der mit dem Blauen Engel zertifizierten Papiere erforderlich. In der Liste über zugelassene Druck- bzw. Büropapiere sind alternative Identifikationsnummern (ID) genannt. Die ID (erste Spalte) der Papierlisten (z.B. DF Nr.) kann beim Antrag anstelle der geforderten Registrierungsnummer genannt werden. 

Die Positivlisten wurden mit einem Veröffentlichungsdatum versehen, da sie fortlaufend aktualisiert werden. Sie können im Downloadbereich des Blauen Engels unter „Hinweis zu Vergabekriterien“ heruntergeladen werden: https://www.blauer-engel.de/de/zertifizierung/vergabekriterien#UZ195-2021. (bvdm)