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Entwaldungsfreie Druckprodukte – EU-Kommission schlägt Verschiebung der EUDR um ein Jahr vor

SP 30/2024, T+F 24/2024

Ende 2024 sollte die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) eigentlich in Kraft treten. Auf Druck der betroffenen Branchen und vielen EU- und Dritt-Staaten angesichts der unzureichenden Vorbereitung durch die EU-Kommission hat diese nun eine Verschiebung um ein Jahr auf den Weg gebracht.

Straße, die sich durch einen Wald schlängelt; aus der Vogelperspektive

Die EU-Verordnung 2023/1115 gegen Entwaldung (EU Deforestation Regulation - EUDR) soll die weltweite Abholzung von Wäldern bekämpfen. Danach dürfen in der EU bestimmte Rohstoffe und Erzeugnisse nur noch in den Verkehr gebracht werden, wenn nachgewiesen ist, dass sie nicht mit Entwaldung oder Waldschädigung in Verbindung stehen. Dies betrifft auch Produkte aus Holz, wie Papier und Pappe sowie Druckprodukte.

Betroffene Unternehmen sollen in einem europäischen Informationssystem Sorgfaltserklärungen hinterlegen, die bestätigen, dass die Rohstoffe und Erzeugnisse legal und ohne Waldschädigung produziert worden sind. Dabei sind Informationen über das Erzeugerland und die geografische Lage der Grundstücke, auf denen die Rohstoffe erzeugt wurden, zu sammeln und zu dokumentieren.

Eigentlich sollte die EUDR am 30. Dezember 2024 in Kraft treten, nur kleine Unternehmen sollten ein halbes Jahr mehr Zeit für die Umsetzung haben. Aufgrund zahlreicher ungeklärter Fragen und erheblicher Verzögerungen der EU-Kommission bei der Bereitstellung der angekündigten Umsetzungshilfen sowie des Länder-Benchmarkings, also der Einstufung von Regionen nach ihrem Entwaldungsrisiko, wuchs der Druck aus den betroffenen Branchen, den Anwendungsbeginn zu verschieben.

Auch der BVDM setzte sich gemeinsam mit anderen Verbänden der Wertschöpfungskette Druck sowie mit dem europäischen Dachverband Intergraf vehement für eine Verschiebung um mindestens ein Jahr ein.

Mit Erfolg: Am 2. Oktober 2024 hat die EU-Kommission in einer Pressemitteilung erklärt, dass sie eine Verschiebung des Anwendungsstarts um ein Jahr anstrebt. Die Pressemitteilung finden Sie auf der Webseite der EU-Kommission: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/ip_24_5009.

Der Vorschlag zur Änderung der Entwaldungsverordnung hinsichtlich des Geltungsbeginns kann hier abgerufen werden: https://green-business.ec.europa.eu/publications/proposal-regulation-amending-deforestation-regulation-regards-date-application_en.

Vorbehaltlich der Zustimmung des Europäischen Parlaments des und Rates würde die EUDR ab dem 30. Dezember 2025 und für Klein- und Kleinstunternehmen ab 30. Juni 2026 gelten.

EU-Informationssystem: Registrierung ab November 2024 möglich

Unabhängig von der Verschiebung soll das EU-Informationssystem ab Ende dieses Jahres zur Verfügung stehen, so dass die zusätzlichen 12 Monate als Übergangszeit genutzt werden könnten, um die neuen Sorgfaltspflichten schrittweise einzuführen und zu erproben.

Länder-Benchmarking: verschoben bis Juni 2025

Die Veröffentlichung der Einstufung von Ländern nach ihrem Entwaldungsrisiko wird um ein halbes Jahr auf den 30. Juni 2025 verschoben werden. Die EU-Kommission geht davon aus, dass die überwiegende Mehrheit der Länder weltweit als „geringes Risiko“ eingestuft wird. Für Rohstoffe aus diesen Ländern gelten nur eingeschränkte Sorgfaltspflichten für Unternehmen.

Die EU-Kommission will die gemeinsamen Anstrengungen auf die Länder konzen-trieren, in denen die Entwaldung ein größeres Problem darstellt. Mit Hilfe eines strategischen Rahmens für die internationale Zusammenarbeit bei der EUDR soll ein gerechter und integrativer Übergang zu entwaldungsfreien landwirtschaftlichen Lieferketten gefördert werden.

Leitlinien der EU-Kommission und Update der FAQ-Liste

Die von der EU-Kommission ebenfalls am 2. Oktober 2024 vorgestellten Leitlinien (Englisch) können hier abgerufen werden: https://green-business.ec.europa.eu/publications/guidance-eu-deforestation-regulation_en.

Darüber hinaus hat die EU-Kommission die bisherige FAQ-Liste um über 40 weitere Fragen und Antworten ergänzt.

Weitere Informationen, insbesondere auch für kleine und mittlere Unternehmen

Die EU-Kommission hat ihr allgemeines Informationsangebot auf der EUDR-Webseite überarbeitet: https://green-business.ec.europa.eu/deforestation-regulation-implementation_en. Ferner wurde eine neue Informationsseite für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erstellt: https://green-business.ec.europa.eu/deforestation-regulation-implementation/factsheet-smes_en.

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hat angekündigt, deutsche Fassungen der neuen Informationen auf ihrer Internetseite www.ble.de/entwaldungsfrei bereitzustellen. Zusätzlich bietet die BLE einen Newsletter an, der unter www.ble.de/entwaldungsfrei-newsletter zu finden ist.

Intergraf und BVDM werden die neuen Informationen prüfen und den Leitfaden zur EUDR auf dieser Grundlage überarbeiten.

Informationen zur EUDR finden Sie auf der Internetseite des BVDM unter: https://www.bvdm-online.de/bvdm/branchenportal/umwelt-nachhaltigkeit/entwaldungsfreie-druckprodukte.

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