Förderprogramme: Klimafreundlicher Neubau (KFN) und Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Zwei neue Bundesförderrichtlinien wurden aufgelegt – die für den klimafreundlichen Neubau (KNK) und die für effiziente Gebäude (BEG). Darin sind auch zahlreiche Förderprogramme von Einzelmaßnahmen bei der Sanierung von Gebäuden enthalten, die dauerhaft Energiekosten einsparen und damit das Klima schützen.
1. Klimafreundlicher Neubau (KFN)
Am 1. März 2023 wird das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) sein neues Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau (KFN)“ starten. Die Richtlinie für die „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Klimafreundlicher Neubau (KFN)“ tritt zum 1. März 2023 in Kraft und ist in der Anlage 1 beigefügt.
Wesentlicher Inhalt
Gefördert wird der Neubau sowie der Ersterwerb neu errichteter klimafreundlicher und energieeffizienter Wohn- und Nichtwohngebäude, die den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 / Effizienzgebäudes 40 für Neubauten erreichen und die Anforderungen an Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus für den Neubau von Wohn- und Nichtwohngebäuden des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude PLUS (QNG-PLUS) erfüllen.
Mit der KFN soll in Form von zinsverbilligten Krediten die Schaffung klimagerechten neuen Wohnraums und neuer Wohngebäude gefördert werden. Mit der Durchführung des Förderprogramms ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beauftragt.
In der Übergangszeit bis dahin ist sichergestellt, dass das Neubauförderprogramm „Effizienzhaus / Effizienzgebäude 40 Nachhaltigkeitsklasse“ der BEG des Bundesministeriums Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) weiterläuft.
In der Anlage 2 sind die wichtigsten Eckwerte zum KFN angehängt.
2. Effiziente Gebäude (BEG)
Am 1. Januar 2023 ist die Förderrichtlinie zur "Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)" in Kraft getreten, in welcher die früheren Förderprogramme zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich zusammengefasst sind. Sie unterstützt unter anderem den Einsatz neuer Heizungsanlagen, die Optimierung bestehender Heizungsanlagen, Maßnahmen an der Gebäudehülle und den Einsatz optimierter Anlagentechnik.
Die BEG besteht aus drei Teilprogrammen:
- Wohngebäude (BEG WG)
- Nichtwohngebäude (BEG NWG)
- Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Die Förderrichtlinie der BEG – Einzelmaßnahmen (BEG EM) wurde vom BMWK über den Bundesanzeiger am 30. Dezember 2022 veröffentlicht und ist ebenfalls diesem Schreiben in der Anlage 3 beigefügt.
Wesentlicher Inhalt
Die Antragsberechtigung wird auf alle Investoren erweitert (Beschränkungen auf Eigentümer, Pächter und Mieter werden aufgehoben). Dadurch werden u. a. Wartezeiten aufgrund behördlicher Prozesse wie z. B. Eigentumsüberschreibungen vermieden.
Mit der neuen Förderrichtlinie werden nunmehr auch Materialkosten bei Eigenleistungen, Serielles Sanieren im Sinne der BEG – Wohngebäude (BEG WG) und die provisorische Heiztechnik bei Heizungsdefekt gefördert. Ferner wird der Einbau von stationären Brennstoffzellenheizungen gefördert, die mit grünem Wasserstoff oder Biomethan betrieben werden. Eine Übersicht über alle Einzelmaßnahmen ist in Anlage 4 enthalten.
Weiterführende Informationen zu allen Förderprogrammen sind auch auf der Internetseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zu finden. (bvdm)
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Nachhaltigkeit & Umwelt