Neues Produktsicherheitsgesetz: BVDM lädt ein zum „infoKompakt“ am 2. Dezember 2024
Am 2. Dezember 2024 informiert der Bundesverband Druck und Medien e. V. (BVDM) in einer infoKompakt-Online-Veranstaltung gemeinsam mit dem Rechtsanwalt Carsten Schucht über die novellierte Produktsicherheitsverordnung und was Druckunternehmen jetzt wissen müssen.
Die neue Produktsicherheitsverordnung bringt ab dem 13. Dezember 2024 Änderungen für Unternehmen mit sich. Sie gilt grundsätzlich für alle Verbraucherprodukte und betrifft damit alle Unternehmen der Druck- und Medienindustrie, die Bücher, Broschüren, Geschenkartikel, Verpackungen und andere Produkte für Verbraucherinnen und Verbraucher herstellen und vertreiben. Die neue Pflicht zur Durchführung einer Risikoanalyse sowie weitere Neuerungen verpflichten Unternehmen dazu, ihre Prozesse anzupassen, um die Sicherheit ihrer Produkte gemäß den gesetzlichen Anforderungen auch zukünftig gewährleisten zu können.
In der Online-Veranstaltung infoKompakt am 02. Dezember 2024 von 14:00 bis 16:00 Uhr wird der Experte für Produktsicherheitsrecht, Dr. Carsten Schucht, Rechtsanwalt und Partner der Produktkanzlei, die neuen Pflichten erläutern. Dabei geht er insbesondere auf die Risikoanalyse, die künftig jedes herstellende Unternehmen durchführen muss, sowie auf die Herstellerkennzeichnung und die neuen Anforderungen an den Fernabsatz ein. Neben rechtlichen Grundlagen vermittelt die Veranstaltung praxisnahe Handlungsempfehlungen zur Umsetzung der neuen Anforderungen. Ziel ist es, Druckunternehmen in die Lage zu versetzen, die Risikoanalyse in den betrieblichen Alltag zu integrieren und mögliche rechtliche Risiken zu minimieren.
Die Teilnahme an der Online-Veranstaltung infoKompakt „Die neue Produktsicher-heitsverordnung – Was Druckunternehmen jetzt wissen müssen“ ist für Mitglieder der Verbände Druck und Medien kostenfrei. Für Nicht-Mitglieder gilt eine Teilnahmegebühr in Höhe von 120 €. Alle Teilnehmer erhalten im Anschluss an die Veranstaltung dem BVDM-Leitfaden zur neuen Produktsicherheitsverordnung.
Das Programm und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.
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