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vbw begrüßt geplante Verabschiedung im Bundestag

Brossardt: „Chance für schnellere Verwaltungsverfahren wurde aber verpasst“

Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. begrüßt die geplante endgültige Verabschiedung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes, die im Bundestag für den 23. Juni vorgesehen ist. „Der Rückgang des Erwerbspersonenpotenzials infolge des sukzessiven Renteneintritts der Baby-Boomer-Generation ist ein Wachstums- und Wohlstandshemmnis. Wir brauchen die gezielte Anwerbung von Personal aus dem Ausland. Es ist gut, dass das Gesetz nun die letzte parlamentarische Hürde nimmt“, sagte vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt anlässlich der 2. und 3. Lesung des Gesetzentwurfs für ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz im Bundestag.

Positiv bewertet die vbw, dass das Gesetz neue Optionen zur Zuwanderung schafft und insbesondere bei den Anerkennungsverfahren Erleichterungen vorsieht. „Die Regelungen zur ‚Blauen Karte EU‘, die Möglichkeit der Einreise aufgrund von Berufserfahrung im nicht-reglementierten Bereich sowie Anpassungen bei der Westbalkanregelung können dazu beitragen, mehr Arbeits- und Fachkräfte aus Drittstaaten zu gewinnen. Die Chancen, die das Gesetz bietet, müssen nun zügig genutzt werden und zwar ergänzend zu den heimischen Bemühungen. Hier müssen wir weiterhin alle inländischen Potenziale aktivieren. Das heißt: Erwerbsbeteiligung erhöhen, vor allem von Frauen und Älteren, breite Bildungsoffensive starten, Beschäftigungschancen verbessern sowie Arbeitszeitpotenziale heben“, sagte Brossardt.

Das Gesetz sieht auch einen sogenannten Spurwechsel für Geflüchtete vor. „Davon können Meschen profitieren, die bis zum Stichtag 29. März 2023 einen Asylantrag in Deutschland gestellt haben. Damit könnte das Gesetz dazu beitragen, den Arbeitsmarktzugang von Geflüchteten zu verbessern und so zu mehr Planungssicherheit für Unternehmen führen“, so Brossardt.

Die vbw bedauert, dass das Gesetz voraussichtlich nicht zu beschleunigten Verwaltungsverfahren führen wird. „Hier wurde eine Chance verpasst. Grundsätzlich plädiert die vbw dafür, stärker auf die Einschätzung der Arbeitgeber zu vertrauen, ob ein ausländischer Bewerber für eine offene Stelle passt. Wenn bei der Gleichwertigkeit von Qualifikationen und bei den Sprachkenntnissen das Ermessen des Arbeitgebers stärker berücksichtigt wird, können die Verfahren wesentlich schneller und effizienter gestaltet werden“, erklärte Brossardt.